Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grafenwiese Tauplitz/Sölkner KG
1. Zusicherungen unsererseits sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt sind. Reservierungen werden von uns nur dann als fix angesehen, wenn Sie uns diese schriftlich bestätigen (office(at)grafenwiese.at).
2. Es kann jederzeit eine angemessene Vorauszahlung vom Kunden verlangt werden.
3. Vom Kunden gewünschte Nebenleistungen wie z.B. Musikgruppen, Schneebar, Blumendekoration usw. werden extra berechnet.
4. Die exakte Anzahl der Gäste ist uns spätestens 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn bekanntzugeben. Die uns mitgeteilte Gästeanzahl (ggf. eine darüber hinausgehende Zahl von Gästen) dient sodann als Grundlage der Verrechnung gemäß unseres Angebotes. Der Auftraggeber haftet uns gegenüber als Gesamtschuldner.
5. Die Sölkner KG stellt seinen Gästen während des Aufenthaltes auf der Grafenwiese unentgeltlich Parkplätze zur Verfügung. Für Schäden an parkenden Fahrzeugen sowie darin befindlichen Wertgegenständen (Diebstahl, Schaden) wird keine Haftung übernommen.
6. Für alle zur Aufbewahrung entgegengenommene Gegenstände wie z.B. Technisches Equipment, Dekoration etc. wird bei Diebstahl, Feuer oder Beschädigung keine Haftung übernommen. Sind wir mit der Beschaffung von Geräten und sonstigen Gegenständen beauftragt worden, haftet der Kunde für die pflegliche und fachgerechte Bedienung und ordnungsgemäße Rückgabe und stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei.
7. Bei von uns nicht zu vertretenden Hinderungsgründen, z.B. höherer Gewalt (Brand, Schneemangel, Ausfall technischer Geräte, Ausfall eines engagierten Künstlers o.Ä.) behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag jeder Zeit zurücktreten zu können. In diesem Fall steht dem Kunden keinerlei Anspruch zu (z.B. Schadensersatz).
8. Für Verlust oder Beschädigung am Eigentum der Sölkner KG, die während einer Veranstaltung durch den Kunden oder dessen Gäste entstehen, haftet uneingeschränkt der Veranstalter.
9. Der Kunde hat sich an alle öffentlich-rechtlichen Auflagen und sonstige Vorschriften zu halten. Sämtliche Kosten, wie z.B. behördliche Genehmigungen, AKM-Gebühren etc. gehend zu Lasten des Veranstalters
10. Der Konsum selbst mitgebrachter Speisen und Getränke bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Sölkner KG.
11. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge durch Überweisung auf das bekanntgegebene Konto zu leisten.
12. Rodelgourmetgutscheine können jederzeit zu den regulären Öffnungszeiten der Rodelbahn eingelöst werden und sind 8 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Bei von uns nicht zu vertretenden Hinderungsgründen, z.B. höherer Gewalt (Brand, Schneemangel, Ausfall technischer Geräte usw.) behalten wir uns das Recht vor, die Einlösung des Gutscheins auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. In diesem Fall steht dem Kunden keinerlei Anspruch zu (z.B. Schadensersatz). Der Erwerb bzw. Besitz eines Gutscheines bewirkt noch keine Reservierung der Betriebsanlagen. Termin-, Tisch- und/oder Rodelreservierungen müssen vorab mit uns nochmals abgestimmt werden, um eine sichere Reservierung zu gewährleisten.
13. Erfüllungsort ist Tauplitz. Gerichtsstand ist Liezen.
14. Die Stornierung einer festen Buchung, die nicht durch uns zu vertreten ist, hat stets schriftlich zu erfolgen. Es werden folgende Stornierungsgebühren fällig:
Stornogebühr:
Bis 8 Tage vor dem Veranstaltungstag: Keine Berechnung
Ab 8 Tage vor Veranstaltungstag: 50 % des Gesamtbetrages
Ab 5 Tage vor Veranstaltungstag: 70 % des Gesamtbetrages
Am Veranstaltungstag: 100 % des Gesamtbetrages
Stand: 01.11.2023